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Schulen – Aussage vs. Aussage

Die A-L ist in der „Causa“ Schließung VS Sörg und Sanierung der VS Liebenfels der Ansicht, dass hier nicht (immer) mit „offenen Karten gespielt“ wurde bzw. wird!

Daher haben wir einmal nachstehend alle gegensätzlichen Aussagen von Politikern, Parteien und öffentliche Dienststellen zusammengefasst und übersichtlich gegenübergestellt, damit sich jeder selbst seine eigene Meinung dazu bilden kann.

Unter den Aussagen haben wir die Bezugsquelle angeführt, welcher die jeweilige Aussage entnommen wurde. Diese können wie folgt nachgeprüft werden:

Bei Verweisen auf Aussagen im Internet ist ein entsprechender Link dazu angeführt der direkt darauf verweist..

Bei Verweisen auf Aussagen im Zeitungen wird auf die Zeitung und den jeweiligen Erscheinungstag hingewiesen (meist auch online nachlesbar)..

Bei Verweisen auf Aussagen von Behörden können diese auf unserer Seite „Schließung VS Sörg“ nachgelesen werden.

Bei Verweisen auf Sitzungsprotokolle des Gemeinderates können Sie in die endgültige Niederschrift am Gemeindeamt Einsicht nehmen und Kopien davon anfertigen (diese unterscheiden sich (teilweise) von jenen Sitzungsprotokollen auf der Homepage der Gemeinde).



Verantwortlichkeiten Schließung einer Schule:

„Das wird uns von der Bundesregierung vorgeschrieben“, erklärt Bürgermeister Klaus Köchl und verweist dabei auch auf die sinkenden Schülerzahlen in Sörg.
(Bericht in der Kronen Zeitung vom 17.10.22)


Es liegt auch nicht in der freien Entscheidung einer Gemeinde oder eines Bürgermeisters, ob eine Schule geschlossen wird oder nicht.
(amtliche Mitteilung Bgm. Köchl vom Jänner 2023)


… ist eine Entscheidung der Gemeinde Liebenfels

… ist auch eine Entscheidung die nicht wir als Land oder Bildungsdirektion getroffen haben, sondern ich glaube gegen 3 Stimmen der gesamte Gemeinderat der Gemeinde Liebenfels mit den dort vertretenden Parteien …
(LH. Dr. Kaiser (SPÖ) 58. Landtagssitzung 04.11.22)


Fest steht eines, es ist keine Entscheidung des Bildungsreferenten oder des Landes, sondern es ist eine Entscheidung des Gemeinderates gefasst worden die Schule zu schließen
(LAbg. Sandrieser (SPÖ) 60. Landtagssitzung 09.12.22)


.. die Infrastruktur der Volksschulen ist Gemeindeautonomie und Gemeindeangelegenheit, d.h. also im Grunde hat sich die Gemeinde dafür zu entscheiden

… die Entscheidung der Gemeinde Liebenfels die autonom ist und die hat auch in der Gemeindeautonomie die Dinge selbst zu entscheiden

… nicht fair finde ich nocheinmal die Aussage von Bgm. Köchl die Bundesregierung hat uns das vorgeschrieben, das ist einfach falsch und das ist zurückzuweisen, weil dies ist ausschließlich Angelegenheit, wenn schon, denn schon, was Infrastruktur betrifft die Gemeinde
(LAbg. Gaggl (ÖVP) 60. Landtagssitzung 09.12.22)


Schulsprengel Sörg:

… ,dass im Umkreis einer Volksschule (damit ist in unserem Fall der sogenannte Schulsprengel Sörg gemeint, der übrings bereits seit dem Jahr 2002 unverändert besteht) mindestens 30 schulpflichtige Kinder wohnen müssen!!.
(amtliche Mitteilung Bgm. Köchl vom Jänner 2023)


Der hier zitierte Schulsprengel Sörg aus dem Jahr 2002 bezieht sich auf das LGBl. Nr. 21/2002 (§ 22) vom 17.04.2002 in welchem die Volksschulsprengel im Bezirk St. Veit/Glan festgelegt wurden.


Diese Festlegung wurde jedoch mit LGBl. Nr. 18/2011 vom 28.02.2011 außer Kraft gesetzt. In diesem wurde im § 13 für die Volksschulen mit dem Standort in der Marktgemeinde Liebenfels ein deckungsgleicher Schulsprengel festgelegt, welcher das Gebiet der Marktgemeinde Liebenfels umfasst.


Zuordnung Schulsprengel Gradenegg:

Auf die Frage GR Rader (FGL), warum bei der Schließung der Schule in Gradenegg die Zuteilung an die
VS Liebenfels erfolgt ist und nicht an die VS Sörg, erwiderte NRAbg. Bgm. Köchl, weil der Gemeinderat diese Entscheidung getroffen hat.
(Protokoll Fragestunde GR-Sitzung 24.11.22 – Seite 3)


Mit Bescheid vom 24.04.15 wurde von der Ktn. LReg. von Amts wegen angeordnet, dass die Expositurklasse Gradenegg mit Wirksamkeit vom 01.09.15 aufgelassen und die Schüler des Schuljahres 2015/16 der Stammschule
VS Liebenfels zuzuteilen sind.

Da für die VS Liebenfels und die VS Sörg in der Marktgemeinde Liebenfels ein deckungsgleicher Schulsprengel existiert, besteht die Möglichkeit, dass gemäß § 59 Abs. 2a K-SchG im Falle eines deckungsgleichen Schulsprengels der gesetzliche Schulerhalter zu bestimmen hat, in welche dieser Schulen die in deckungsgleichem Schulsprengel wohnhaften Schulpflichtigen (VS Liebenfels oder VS Sörg) aufzunehmen sind.

Da die VS Sörg derzeit nur 29 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen führt, ist auf Grund der Vorgaben des K-SchG von eminenter Bedeutung, dass dieser
Schulstandort
durch Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Gradenegg gestärkt wird.
(Sitzungsprotokoll GR-Sitzung 11.06.15 – Seite 31 – 32)


Zusammenhang Schließung VS Sörg &
Förderung für Sanierung VS Liebenfels:

Sollte die VS Sörg fortbestehen, so wird für die Ermittlung der Fondsförderung das räumliche Mindesterfordernis auf Grundlage der Schülerzahlen am Standort Liebenfels herangezogen. Dadurch würde die Fondsförderung wesentlich geringer ausfallen, als wenn die Schüler der VS Sörg in das Raum- und Funktionskonzept miteinbezogen werden.
(Stellungnahme LH Dr. Kaiser zur schriftlichen Anfrage der FPÖ Kärnten vom 18.11.22 – Seite 3)


Auf die Frage von GR Radl (FPÖ), ob die Schließung der
VS Sörg Bedingung für die Sanierung der VS Liebenfels ist, antwortet NRAbg. Bgm. Köchl, dass die Marktgemeinde Liebenfels in jedem Fall Fördergelder bekommt.
(Protokoll zur GR-Sitzung 04.10.21 – Seite 5)

Die Förderung des Umbaues und der Sanierung der
VS Liebenfels durch den K-SBF ist nicht an die Voraussetzung geknüpft, dass die VS Sörg
geschlossen wird.
(Stellungnahme LH Dr. Kaiser zur schriftlichen Anfrage der FPÖ Kärnten vom 18.11.22 – Seite 3)



Keine Förderung für Hort/Kindergarten
bei Sanierung VS Liebenfels:

Eine Erweiterung des Kindergartens bzw. Schaffung von Räumlichkeiten für den Hort im Rahmen des Schulumbaues wären nicht förderfähig und müssten
zu 100 % von der Marktgemeinde Liebenfels getragen werden.
(Aussage Bgm. Köchl im Protokoll zur GR-Sitzung 26.05.21 – Seite 9)


Die Erweiterung des Kindergartens ist nicht über den K-SBF förderfähig, da aufgrund der räumlichen Auslastung der VS Liebenfels der Kindergarten nicht in das Volksschulgebäude integriert werden kann.

Die VS Liebenfels ist räumlich gänzlich ausgelastet und bedarf es insbesonderte im Hinblick auf die ganztägige Schulform zusätzlicher Räumlichkeiten, deren Errichtung über den K-SBF förderfähig ist. Ein Hort ist keine schulische, sondern eine private Betreuungseinrichtung, die nicht der K-SBF-Förderung unterliegt. Mit einer Umstellung des Hortes auf eine ganztägige Schulform ist die Fördermöglichkeit für die Errichtung von zusätzlichen Räumen gegeben.

(Antwort Abt3/Ktn. LReg., Zl. 03-SV55-8/14-2021
vom 22.06.21 – Seite 2)

Gem. LGBl. Nr. 7/2009 i.d.g.F. (K-SBFG), § 3 (5) darf der Fonds den Umbau und die Sanierung von Schulgebäuden nach Abs. 1 lit a und b auch für die Unterbringung von Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten, Horte, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten) fördern, sofern der Weiterbestand der Schulen aufgrund der voraussichtlichen Schülerzahlen mittelfristig gesichert erscheint.



Anzahl Kindergartengruppen in Sörg:

Das vom Elternverein verbreitete Gerücht, dass 75% aller Kindergartenkinder von Liebenfels nach Sörg kommen sollen, können wir nicht nachvollziehen..
(amtliche Mitteilung Bgm. Köchl vom Jänner 2023)


Nach dem neuen Konzept sind in Sörg insgesamt drei Kindergartengruppen mit max. 75 Kindern geplant.
(Bgm. Köchl auf die Frage der A-L, wie viele Kinder aus Liebenfels nach Sörg müssen – Protokoll GR-Sitzung 04.10.21 – Seite 6)

Anm. A-L:
Ausgehend von den dzt. 4 Kindergartengruppen ergeben
3 Kindergartengruppen eben 75% – oder?

Konzepte oder doch keine:

Der Gemeinderat möge folgendes Schulkonzept beschließen: Ausbau der VS Liebenfels zu einem Bildungszentrum für alle Schüler der Markt­gemeinde Liebenfels. Allen Schülern, die im Schuljahr 2020/2021 die Volksschule Sörg besuchen, wird die Möglichkeit gegeben, diese mit der 4. Schulstufe zu beenden.
(mehrheitlicher Beschluss des Gemeinderates
im Protokoll zur GR-Sitzung 26.05.21 – Seite 20)

Der Beschluss des Gemeinderates wurde auch in der amtlichen Mitteilung „liebenfelser:in“ – Ausgabe Juni 2021 – Seite 3″ so der Bevölkerung mitgeteilt.


Nach dem neuen Konzept sind in Sörg insgesamt drei Kindergartengruppen mit max. 75 Kindern geplant.
(Bgm. Köchl auf die Frage der A-L, wie viele Kinder aus Liebenfels nach Sörg müssen – Protokoll GR-Sitzung 04.10.21 – Seite 6)

GR Harry Wipperfürth möchte protokolliert haben:
Bgm. Klaus Köchl teilt mit, dass kein Konzept beschlossen wurde, sondern ein Grundsatzbeschluss.
(Protokoll zur GR-Sitzung 04.10.21 – Seite 7)



Schülerzahlen VS Sörg:

Die Schülerzahlen der VS Sörg sehen folgend aus:

Schuljahr 2021/2022: 34 Kinder
Schuljahr 2022/2023: 29 Kinder
Schuljahr 2023/2024: 24 Kinder
Schuljahr 2024/2025: 24 Kinder
(Aussage Bgm. Köchl, Protokoll GR-Sitzung 26.05.2021 – Seite 10)


Die Schülerzahlen der VS Sörg sehen folgend aus:

Schuljahr 2023/2024: 27 (21 + 6 Neuanfänger)
Schuljahr 2024/2025: 25 (20 + 5 Neuanfänger)
(amtliche Mitteilung Bgm. Köchl vom Jänner 2023)


Ansprechen möchte ich die Schülerzahlen; ich habe andere; jeder hat seine.
(Antwort GR Klier (ÖVP) zur Aussage Bgm. Köchl, Protokoll GR-Sitzung 26.05.2021 – Seite 11)




Derzeit besuchen im Schuljahr 2022/2023 35 Kinder die
VS Sörg (und somit 6 mehr als in der GR-Sitzung vom 26.05.2021 vom Bgm. Köchl dargelegt).
(derzeitiger IST-Stand des Schuljahres 2022/2023)



Weiters gibt es für die Marktgemeinde Liebenfels einen „deckungsgleichen“ Schulsprengel für die VS Liebenfels und VS Sörg. Welchen Sinn hätte also ein „deckungsgleicher“ Schulsprengel, wenn erst wieder die alten Schulsprengel gelten!

Wenn die Entscheidung des Gemeinderates vom 11.06.15 aufgrund der Möglichkeit des deckungsgleichen Schulsprengels jene war, dass es von eminenter Bedeutung ist, dass die Schüler der VS Gradenegg die VS Sörg besuchen sollen, warum werden dann die Schulkinder aus dem ehemaligen Schulsprengel Gradenegg nun nicht mehr dem „ehemaligen“ Schulsprengel Sörg zugerechnet?
(Ansicht der A-L zu dem Thema)