Zum Inhalt

„Es wurde ein Konzept beschlossen, welches außer dem Wort „Konzept“ kein Konzept enthalten hat!“

Ansicht der A-L zum Beschluss des Gemeinderates.

„Bgm. Klaus Köchl teilt mit, dass kein Konzept beschlossen wurde, sondern ein Grundsatzbeschluss.“

Sitzungsprotokoll GR-Sitzung vom 04.10.2021 nach einer Frage von GR Wipperfürth (A-L) in der Fragestunde zum Thema „Wie viele Kinder aus Liebenfels werden die Kindergartengruppen in Sörg besuchen müssen gem. dem neu geplanten Kindergartenkonzept.

Unser Standpunkt

zur Schließung der VS Sörg &
Sanierung der VS Liebenfels

Auch der A-L ist bewusst, dass das Kulturhaus und die Volksschule in Liebenfels in die Jahre gekommen ist und dringend saniert werden müssen. Gegen dies hat sich weder die A-L noch eine andere Oppositionspartei verwehrt.

Wo wir uns jedoch entschieden dagegen wehren, ist die Tatsache dass im Zuge der Sanierung der VS Liebenfels und des Kulturhauses, durch den Gemeinderat am 26.05.2021 mehrheitlich auch die Schließung der VS Sörg im Jahr 2024 mitbeschlossen wurde.

Weiters kritisieren wir seit 2021 auch den Umstand, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine bzw. kaum welche Informationen dem Gemeinderat vorlagen und unten angeführte Beurteilungsgrundlagen bei der Festlegung des Schul- und Kindergartenkonzeptes NEU für die Marktgemeinde Liebenfels überhaupt nicht berücksichtigt wurden:


Kritik der A-L:

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 26.05.2021 waren nachstehende Punkte dem Gemeinderat entweder nicht bekannt bzw. wurden bei der Beurteilung des Schul- und Kindergartenkonzeptes überhaupt nicht berücksichtigt:


Kaufvertrag aus dem Jahr 1960, durch welchen ein Verlust des Grundstückes bei keiner Nutzung als schulischer Zweck möglich wäre (und somit auch für die bereits bestehende Kindergartengruppe in Sörg zum Verlust „ihres Zuhause“ führen könnte).



Bei Verlust des Grundstückes die Rückzahlung der noch offenen aliquoten Fördersumme, welche im Zuge der Sanierung der VS Sörg aus Mitteln des Schulbaufonds zur Verfügung gestellt wurde (im Jahr 2021 waren dies noch Euro 547.000,– gem. GR-Sitzung vom 04.10.2021)


Die Möglichkeit, die VS Sörg zumindest als Expositurklasse (gem. §11 in Verbindung mit § 57 K-SchG 2005 i.d.g.F) und
der VS Liebenfels zu erhalten, um so die vertraglichen „Unwegbarkeiten“ und deren möglichen nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsbudget der Marktgemeinde Liebenfels zu vermeiden.


Die Finanzierung (außer der Aussage das 75% gefördert werden) in keinster Weise beurteilt wurde, bis zu welchen Maximalbetrag sich die Marktgemeinde Liebenfels die Sanierung der VS Liebenfels leisten wird können
(zumindest grob geschätzt).


Die eventuell mögliche Nichteinhaltung der Zumutbarkeit des Schulweges (muss unter einer Stunde liegen) gem. §11
in Verbindung mit §57 des K-SchG 2005 i.d.g.F.


Die Vorgabe gem. § 59 des K-SchG 2005 i.d.g.F., dass der Schulerhalter die Aufnahme schulsprengelfremder Schüler zu verweigern hat, wenn in der Schule deren Sprengel der Schüler angehört, eine Minderung der Organisationsform eintreten würde.


Mögliche Auswirkungen für die Eltern und Kinder (z.B. Transport der Schüler von Sörg nach Liebenfels, sowie im Gegenzug der Masse der Kindergartenkinder von Liebenfels nach Sörg), sowie eine Beurteilung hinsichtlich der Akzeptanz der betroffenen Eltern zur Inanspruchnahme der Kinderbetreuung in Sörg und der damit verbundenen Sicherstellung der Auslastung.


Wie bzw. wo der Schulunterricht während der Umbauphase stattfinden soll (weiter in der Schule trotz laufender Bauarbeiten, Auslagerung in andere Räumlichkeiten etc.) und dafür ev. notwendige finanzielle Auifwendungen.


Daher wurden von der A-L zu diesem Thema nachstehende Anträge und Fragen gestellt:


Beantwortung Fragen Eltern &
erste Rückfragen an das Land Kärnten

Nach dem Beschluss des Gemeinderates zur Schließung der
VS Sörg erhielten die Gemeinderäte der Marktgemeinde Liebenfels ein E-Mail von den Eltern der Kinder VS Sörg.

Am 12.06.2021 erging dahingehend eine Rückantwort an die Eltern mit der Information, dass die A-L selbst noch keine entsprechenden Informationen hat, um die Fragen beantworten zu können.

Daher hat sich die A-L mit dem Ersuchen um Beantwortung von Fragen an verschiedene Stellen im Land Kärnten, sowie an die Bildungssprecher der im Landtag vertreten Parteien gewandt, um so weitere Informationen zu erhalten!

Die erhaltenen Antworten können nebenstehend im Detail nachgelesen werden:


Klärung von Fragen zum Kaufvertrag

In der Fragestunde der GR-Sitzung vom 04.10.2021, hat NRAbg. Bgm. Köchl dem Gemeinderat mitgeteilt hat, dass ihm bzgl. eines Vertrages nichts bekannt ist und sollte es einen Vertrag geben, dieser vorgelegt werden soll.

Daraufhin wurde durch GR Wipperfürth (A-L) im Gemeinderat dieser Vertrag „in die Höhe gehalten“ und die beiden wichtigsten Passagen (Absatz 2 hinsichtlich Errichtung schulischer Gebäude und Anlagen und Absatz 3 hinsichtlich „Verlust“ des Grundstückes bei keiner Verwendung als schulischer Zweck) daraus dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Nach der Gemeinderatssitzung wurden nebenstehende Anträge an das Land Kärnten (Abt3, Abt6 und Bildungsdirektion) zur Klärung der Gültigkeit des Vertrages und der „Definition“ schulischer Zweck gestellt:


Antrag der A-L um neuerliche Behandlung
der geplanten Schließung VS Sörg
im Gemeinderat

Am 27.01.2022 wurde von der A-L der Antrag an den Gemeinderat der Marktgemeinde Liebenfels gestellt, die geplante Schließung der VS Sörg im Gemeinderat neuerlich zu behandeln.

Der Antrag der A-L wurde in der GR-Sitzung vom 21.03.2022 durch den NRAbg. Bgm. Köchl verlesen und dem Ausschuss für Familien, Soziales, Bildung, Sport und Kultur zugewiesen.

Erst auf Nachfrage der A-L in der GR-Sitzung vom 29.09.2022 wurde der Antrag in der Ausschusssitzung vom 07.11.2022 dahingehend behandelt, dass die weitere Behandlung des Antrages an den Gemeindevorstand übergeben wurde.

Seitdem ist der A-L keine weitere Behandlung ihres Antrages durch den Gemeindevorstand bekannt!

Durch die A-L wurde am 27.10.2022 ein Ersuchen um rechtliche Prüfung von Entscheidungen der Gemeindegremien hinsichtlich Gültigkeit des Beschlusses, möglicher Pflichtverletzungen gem. K-AGO und möglicher Regresspflicht der Mandatare an die Abt3/Ktn. LReg gestellt.

Die Beantwortung der Abt3/Ktn. LReg erfolgte am 27.01.2023 und kann nebenstehend im Detail nachgelesen werden.

In der GR-Sitzung vom 13.04.2023 wurde auf Rückfrage der A-L, warum der Antrag der A-L nicht behandelt wird, dieser vom Bgm. mitgeteilt, der Antrag „wird deshalb nicht behandelt, weil ich ihn nicht auf die Tagesordnung getan habe.

Fragen an die Bildungsdirektion Kärnten

Im Rahmen der UNESCO-Verleihung für die VS Sörg wurde die A-L im Zuge eines Gespräches auf mehrere Punkte angesprochen.

Daraufhin hat die A-L bei der Bildungsdirektion Kärnten um Beantwortung der Fragen ersucht und einen Gesprächstermin mit der Bildungsdirektorin für Kärnten vereinbart.

Nach einen Termin des Herrn NRAbg. Bgm. Köchl bei der Bildungsdirektion Kärnten wurde der vereinbarte Gesprächstermin der A-L mit der Frau Bildungsdirektorin von dieser mit dem Hinweis, sich in sämtlichen Fragen zur Schließung VS Sörg an den Herrn Bgm. zu wenden, abgesagt!

Daraufhin hat die A-L diese Fragen einerseits an den Herrn NRAbg. Bgm. Köchl gestellt und andererseits, da wir der Ansicht sind, dass ein Bürgermeister nicht die richtige Ansprechperson in schulspezifischen und rechtlichen Fragen zur Bildung ist, auch an den Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung gestellt.

Da keine Antworten dazu erfolgten hat die A-L Ihren Fragen nochmals zuerst an den Bürgermeister und als wieder keine Antwort erfolgt auch nochmals an die Bildungsdirektion Kärnten gestellt!

In der GR-Sitzung vom 13.07.2023 wurde durch den Bürgermeister mitgeteilt, dass er nicht bereit ist den Antrag der A-L auf die Tagesordnung zu geben, weil der Gemeinderat es so beschlossen hat wie es ist. Zu den schulischen Fragen solle sich GR Wipperfürth an die Bildungsdirektion Kärnten wenden!

Reaktionen der A-L zu Aussagen & Mitteilungen
des NRAbg. Bgm. Köchl &
des LH von Kärnten, Dr. Kaiser

In diesem Abschnitt sind Reaktionen der A-L zu verschiedenen Aussagen bzw. amtlichen Mitteilungen des Herrn NRAbg. Bgm. Köchl, sowie des Herrn LH von Kärnten, Dr. Kaiser abgebildet:

Abgewandelte schriftliche „Wortmeldung“ von GR Wipperfürth hinsichtlich der geplanten Schließung der VS Sörg auf „Basis“ einer Wortmeldung des Herrn NRAbg. Bgm. Köchl im Nationalrat:


Reaktion der A-L auf die amtliche Mitteilung des NRAbg. Bgm. Köchl zum Faktencheck des Elternvereins Sörg:

Offener Brief der A-L an den Herrn LH von Kärnten,
Dr. Kaiser, als Reaktion auf seine Aussagen zur Schließung der VS Sörg im Rahmen der 58. (verlangten) Landtagssitzung vom 04.11.2022 (ab Minute 02:20):


Die Schließung der VS Sörg
im Kärntner Landtag

Die Schließung der VS Sörg war auch Thema in zwei Sitzungen des Kärntner Landtages:

Hier erfährt Ihr, welche Wortmeldung der Parteien im Kärntner Landtag zur Schließung der VS Sörg erfolgt sind:


58. (verlangte) Landtagssitzung vom 04.11.2022:

Anfrage von LAbg. Rauter (FPÖ)
Antwort von LH Dr. Kaiser (SPÖ)


60. (verlangte) Landtagssitzung vom 04.11.2022:

Debatte zur schriftlichen Anfragebeantwortung des Landeshauptmanns:

9 Wortmeldungen (2x SPÖ, 1x ÖVP, 5x FPÖ, 1x TK